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Jobcenter muss für höhere Fahrtkosten zum Facharzt aufkommen - H Rupp - Nürnberg - 13.03.2014 Cluster-Kopfschmerzbetroffene beziehen nicht selten Grundsicherung nach SGB II oder SGB XII. "Für Fahrten zu Ärzten müssen Bezieher von Grundsicherung in der Regel selbst aufkommen. Unter bestimmten Umständen können sie beim Jobcenter für diese Fahrten allerdings Mehrbedarf geltend machen. Das ist etwa dann der Fall, wenn die aufgesuchten Mediziner ausgewiesene Experten für bestimmte Behandlungen sind, entschied das Sozialgericht Mainz (Az.: S 15 AS 1324/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt." Quelle: http://www.journalmed.de/newsview.php?id=42655 In Analogie dazu können Betroffene Fahrtkostenerstattung bzw. -übernahme beim entsprechenden Amt beantragen, wenn sie vor Ort keine Clusterspezialisten haben. RE: Jobcenter muss für höhere Fahrtkosten zum Facharzt aufkommen - Seebär - 13.03.2014 Hallo'le Harald, und wer entscheidet, vor Ort, wer Spezialist ist. Wir lesen doch immer wieder von *Spezialisten* die haarsträubende Komentare von sich geben. LG seebär RE: Jobcenter muss für höhere Fahrtkosten zum Facharzt aufkommen - H Rupp - Nürnberg - 14.03.2014 Servus Peter, meist werden Patient und der vor Ort behandelnde Arzt entscheiden, wenn Spezialisten gefragt sind. Bei mir und anderen aus unserer Gruppe ist das so. Spezialisten sind zum einen die Patienten selber (sollte zumindest so sein) und dann Ärzte die mehr Erfahrung mit dem CKS haben als der Arzt vor Ort mit nur einem oder wenigen CKS Patienten. |