Cluster-Kopfschmerzbetroffene beziehen nicht selten
Grundsicherung nach SGB II oder SGB XII.
"Für Fahrten zu Ärzten müssen Bezieher von Grundsicherung in der Regel selbst aufkommen.
Unter bestimmten Umständen können sie beim Jobcenter für diese Fahrten allerdings Mehrbedarf geltend machen.
Das ist etwa dann der Fall, wenn die aufgesuchten Mediziner ausgewiesene Experten für bestimmte Behandlungen sind, entschied das Sozialgericht Mainz (Az.: S 15 AS 1324/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt."
Quelle:
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=42655
In Analogie dazu können Betroffene Fahrtkostenerstattung bzw. -übernahme beim entsprechenden Amt beantragen, wenn sie vor Ort keine Clusterspezialisten haben.