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Ges. KK muss innerh. von drei Wochen über Patientenantrag entscheiden
10.09.2017, 22:16,
#3
RE: Ges. KK muss innerh. von drei Wochen über Patientenantrag entscheiden
Nun ja, im oben verlinkten Artikel wird nicht auf Details in der Sache und auch nicht auf Details im Urteil des Gerichts eingegangen.

Wenn es Dir um den Terminus "grundsätzlich" geht, hat das im Juristendeutsch eine andere Bedeutung als in der Alltagssprache.

Zitat:"grundsätzlich bedeutet juristisch gesehen vom Grundsatz her in der Bedeutung von im Prinzip, in der Regel (Ausnahmen sind möglich), während es in der Umgangssprache eher in der Bedeutung immer, aus Prinzip (keine Ausnahmen) verwendet wird. Hierfür findet sich in deutschen Gesetzen meist stets, in der Rechtsprechung regelmäßig. In der sonstigen Rechtssprache (Urteile, Kommentarliteratur, Schrifttum) ist der Gegenbegriff generell, was bedeutet, dass keine Ausnahmen möglich sind."

Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Juristisch...ardsprache
Alles Gute und viel schmerzfreie Zeit!

Harald Rupp



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RE: Ges. KK muss innerh. von drei Wochen über Patientenantrag entscheiden - von H Rupp - Nürnberg - 10.09.2017, 22:16



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