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Patientenbeteiligung zur Verbesserung der Versorgungsqualität - Druckversion

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Patientenbeteiligung zur Verbesserung der Versorgungsqualität - H Rupp - Nürnberg - 03.10.2015

"Gibt es in einer klinischen Situation zwei oder mehr mögliche Vorgehensweisen, sollte der Patient die Gelegenheit erhalten, die Optionen miteinander zu vergleichen und zu klären, welche – nach Abwägen von Nutzen und Risiken – die für ihn passende Lösung ist. Die Beteiligung des Patienten an der Entscheidung für eine Behandlungsform zählt heutzutage zu den ethischen Grundsätzen ärztlichen Handelns. Sie entspricht den Vorgaben der ärztlichen Berufsordnung, des Patientenrechtegesetzes ..."

Quelle und mehr: http://www.aerzteblatt.de/archiv/172306