24.09.2018, 20:57
Der Cluster-Kopfschmerz, auch in der episodischen Form, stellt eine Behinderung dar.
Gerade bei jungen Menschen in Schule, Ausbildung oder Studium ist dies eine große Einschränkung und Benachteiligung gegenüber Gesunden.
Was für Studierende gilt, gilt auch für Schüler und Azubis.
Nachteilsausgleiche wie etwa Nachprüfungen oder ähnliches müssen natürlich eingefordert werden. Dabei ist die Unterstützung der behandelnden Ärzte notwendig.
Gerade bei jungen Menschen in Schule, Ausbildung oder Studium ist dies eine große Einschränkung und Benachteiligung gegenüber Gesunden.
Zitat:Deutschlandweit verzichten Zehntausende Studenten mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung auf mögliche Studienerleichterungen. Das zeigt eine heute in Berlin vorgestellte Studie des Deutschen Studentenwerks und des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung. Viele wüssten über die Hilfsmöglichkeiten nicht Bescheid oder hätten Hemmungen, sich als beeinträchtigt zu outen, sagte der Präsident des Studentenwerks, Rolf-Dieter Postlep. ...Quelle und mehr: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/9...agen-Hilfe
Was für Studierende gilt, gilt auch für Schüler und Azubis.
Nachteilsausgleiche wie etwa Nachprüfungen oder ähnliches müssen natürlich eingefordert werden. Dabei ist die Unterstützung der behandelnden Ärzte notwendig.