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Normale Version: Volle Sozialhilfe für Behinderte auch in Gemeinschafts­haushalten
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"Kassel – Behinderte und Pflegebedürftige Sozialhilfeempfänger bekommen auch dann den vollen Regelsatz, wenn sie im Haushalt von Freunden oder Angehörigen versorgt werden. Die verbreitete Kürzung der Leistungen auf 80 Prozent ist verfassungswidrig, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: B 8 SO 14/13, B 8 SO 31/12 und B 8 SO 12/13) ..."

Quelle und mehr:
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/59487