09.04.2014, 21:21
"Erfurt – Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Rechte von Schichtarbeitern im Streit um Nachtarbeit erheblich gestärkt. Können Betroffene aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr leisten, sind sie nicht arbeitsunfähig krank, sondern haben Anspruch auf Beschäftigung ohne Nachtschicht, heißt es in einem heute in Erfurt verkündeten Urteil. Das Gericht schützt Schichtarbeiter damit vor Verlust des Arbeitsplatzes. (Az. 10 AZR 637/13) ......"
Quelle und mehr: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/58284
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