N'Abend,
ich gehe mal davon aus, daß die Krankenkasse keine Haushaltshilfe in Deinem Fall bezahlt.
SGB V, § 38 Haushaltshilfe
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__38.html
Ansonsten glaube ich nicht, daß ein sonstiger Kostenträger für eine Haushaltshilfe aufkommt.
Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen deine nebenberufliche Selbständigkeit nicht mehr ausüben kannst und das Einkommen Deines Freundes nicht ausreicht, käme evtl. bei Bedürftigkeit das Arbeitsamt oder das Sozialamt in Frage (ergänzende Grundsicherung, Sozialhilfe).
Wenn Du aber krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kannst, könntest Du ja auch Deine Ausbildung nicht weiter machen.
Evtl. könnte es beim Finanzamt eine Auskunft zu Steuererleichterung geben, da muss ich aber passen, weil ich mich mit Steuer und so, gar nicht auskenne.
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Nachtrag:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_r...e-172.html